Was die Krankenhausreform für Ihr Haus bedeutet
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stellt Planung und Vergütung auf Leistungsgruppen um. Statt grob nach Fachabteilungen werden rund 65 klar definierte Leistungsgruppen zugewiesen – jeweils gekoppelt an Struktur- und Qualitätskriterien wie Ausstattung, Mindestvorhaltung und personelle Voraussetzungen.
Die Zuweisung erfolgt durch die Länder. Zugleich verschiebt die neue Vorhaltevergütung die Erlöslogik weg von reiner Fallzahl – mit Übergangsphase ab 2027. Welche Leistungsgruppen Sie künftig erbringen dürfen, entscheidet damit über Versorgungsauftrag, Erlöse und Standortperspektive.
Warum jetzt handeln
Die Zuweisung läuft – und Nachbarhäuser bewerben sich häufig um dieselben Gruppen. Wer Datengrundlage und Argumentation jetzt vorbereitet, gestaltet aktiv mit. Wer wartet, wird zugewiesen.
- Zielportfolio definieren, bevor es festgeschrieben wird
- Erfüllung der Struktur- und Qualitätskriterien je Leistungsgruppe belastbar nachweisen
- Kooperationen und Verbünde dort aufsetzen, wo einzelne Kriterien allein nicht erreichbar sind
Unser Vorgehen
Wir starten mit einer kompakten Analysephase als belastbarem Lagebild, entwickeln daraus Ihr Zielportfolio und begleiten die Umsetzung – von der Gremienvorlage bis zu Verbünden und Anträgen.
- Standortbestimmung: Portfolio, Fallzahlen und Kriterienerfüllung je Leistungsgruppe
- Wettbewerbsanalyse: Welche Häuser bewerben dieselben Gruppen? Position im Planungsraum
- Erlösmodellierung: Erlösbrücke inkl. Vorhaltevergütung und Grundlohnbindung
- Umsetzung: Strategie, Verbünde, Anträge und Begleitung gegenüber Trägern und Aufsicht
Was Sie erhalten
Eine priorisierte Leistungsgruppen-Liste (sicher / gefährdet / gewinnbar), eine nachvollziehbare Erlösbrücke und eine Handlungsempfehlung, die als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Träger und Aufsicht taugt – aus C-Level-Erfahrung im Netzwerk KOBRA Healthcare Partners.
Häufige Fragen
Was sind Leistungsgruppen in der Krankenhausreform?
Leistungsgruppen sind rund 65 klar definierte Leistungsbereiche, die mit Struktur- und Qualitätskriterien hinterlegt sind. Sie lösen die gröbere Planung nach Fachabteilungen ab und bilden die Basis für Versorgungsauftrag und Vergütung.
Wer weist die Leistungsgruppen zu?
Die Zuweisung erfolgt durch die Bundesländer im Rahmen der Krankenhausplanung – auf Basis der Kriterienerfüllung und der regionalen Versorgungssituation.
Wie kann unsere Klinik ihre Leistungsgruppen sichern?
Indem Sie früh das Zielportfolio definieren, die Kriterienerfüllung je Gruppe belegen, Lücken über Kooperationen schließen und die Argumentation gegenüber dem Land vorbereiten. Genau dabei unterstützt KOBRA Healthcare Partners.
Wie unterstützt KOBRA Healthcare Partners konkret?
Mit einem eingespielten Expertennetzwerk aus Medizin, Pflege, Erlösen und politischem Netzwerk – von der Analysephase über die Strategie bis zur begleiteten Umsetzung.
Sprechen wir über Ihre Ausgangslage
Unverbindliches Erstgespräch – konkret und ohne Verkaufsrhetorik.
